Krypta

Krypta

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Krỵp|ta 〈f.; -, Krỵp|ten〉
1. 〈urspr.〉 Grabkammer eines Märtyrers in einer Katakombe
2. 〈dann〉 unterird. Kirchenraum, bes. mit Grabkammern od. zum Aufbewahren von Särgen
[<lat. crypta <grch. krypte „unterirdischer Gang, Gewölbe“; → Grotte, Gruft]

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Krỵp|ta, die; -, …ten [lat. crypta < griech. krypte̅̓ = verdeckter, unterirdischer Gang; Gewölbe, zu: krýptein = verbergen, verstecken]:
meist unter dem Chor einer [romanischen] Kirche liegender, [halb] unterirdischer gewölbter Raum, der als Aufbewahrungsort für Reliquien, als Grabstätte geistlicher u. weltlicher Würdenträger u. zu kultischen Zwecken dient.

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Krỵpta
 
[lateinisch, von griechisch krypte̅́ »unterirdischer Gang«, »Gewölbe«, zu krýptein »verbergen«] die, -/...ten, unterirdische Kammer, besonders Grabanlage. In frühchristlicher Zeit lag das Grab der Märtyrer in den ihnen geweihten Kirchen unter dem Altar, der unten kleine Öffnungen hatte, um das Grab sichtbar zu machen. Spätestens im 8. Jahrhundert wurde um den Altar ein unterirdischer Gang geführt, der, durch Treppen zugänglich, die Apsis umzog und in seiner Mitte einen Zugang zur Confessio mit dem Heiligengrab unter dem Altar hatte (Ringkrypta). Dieser Umgang nahm bald Gräber von Bischöfen, Äbten u. a. auf, für die auch ein besonderer Anraum, die Außenkrypta, mit Altären geschaffen wurde. Die Stollenkrypta entstand durch ein System sich kreuzender Gänge und Grabnischen (v. a. in karolingischer Zeit). Hieraus entwickelte sich die mehrschiffige Hallenkrypta, die in romanischer Zeit in den Dom- und Klosterkirchen den gesamten Raum unter dem erhöht über ihr liegenden Chor einnahm. In gotischen Bauten trat die Krypta seltener auf, nachdem schon die Hirsauer Bauschule darauf verzichtet hatte. In barocken Kirchen wurden gelegentlich Krypten als Fürstengruft angelegt.
 

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Krỵp|ta, die; -, ...ten [lat. crypta < griech. krypte̅́ = verdeckter, unterirdischer Gang; Gewölbe, zu: krýptein = verbergen, verstecken]: meist unter dem Chor einer [romanischen] Kirche liegender, [halb] unterirdischer gewölbter Raum, der als Aufbewahrungsort für Reliquien, als Grabstätte geistlicher u. weltlicher Würdenträger u. zu kultischen Zwecken dient.

Universal-Lexikon. 2012.

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